Hessen führt das Küchenfenster ein

Hessen führt das Küchenfenster ein

Was viele schon lange gefordert haben, ist in Hessen nun Gesetz. Das Entnahmefester (auch Küchenfenster genannt) setzt erstmals nicht nur untere sondern auch obere Größenbeschränkungen.

Die Festlegung einer Maximalgröße für entnehmbare Fische hat mehrere Zwecke. Zum einen ermöglicht sie es den größeren, reproduktionsfähigen Fischen, weiterhin im Gewässer zu bleiben und ihre Fortpflanzungsfähigkeit beizubehalten. Große Fische tragen zur genetischen Vielfalt und zur Erhaltung gesunder Fischpopulationen bei. Zum anderen kann die Begrenzung der Maximalgröße auch dazu beitragen, das Gleichgewicht im Ökosystem aufrechtzuerhalten. Große Fische spielen oft eine Rolle als Prädatoren in einem Nahrungsnetzwerk. Sie ernähren sich von kleineren Fischarten oder anderen Beutetieren und kontrollieren dadurch deren Populationen. Durch die Begrenzung der Anzahl ihrer Beutetiere verhindern große Fische eine übermäßige Vermehrung oder Dominanz bestimmter Arten. Dadurch bleibt das Ökosystem vielfältig und gesund.

FischartSchonzeitMindest- und Höchstmaß
Aal15.09. – 01-03.50 – 70 cm
Äsche01.03. – 15.05.30 – 45 cm
Atlantische Forelle
(Bachforelle, Meerforelle, Seeforelle)
01.10. – 31.03.25 – 60 cm
Barbe01.05. – 30.06.40 – 60 cm
Hecht01.02. – 15.04.50 – 90 cm
Karpfen (Wildform)15.03. – 31.05.45 – 60 cm
Moderlieschen01.05. – 31.05.(-)
Nase15.03. – 30.04.25 – 40 cm
Rotfeder15.03. – 31.05.20 – 30 cm
Schleie01.05. – 30.06.25 – 45 cm
Zander(-) *ab 50 cm

* in Hessen gilt für den Zander als gebietsfremde Art keine Schonzeit. Wir im GAV haben für unsere Gewässer jedoch eine vereinseigene Schonzeit im Zeitraum vom 15.03. bis zum 31.05. (einschließlich) festgelegt.
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