⚠️ Betrifft: Roßdorf, Reinheim, Georgenhausen.
Einschränkungen:
Für den Roßdorfer Teich ist das Angeln nur noch vom Dammweg (Kiesweg zwischen Schranke – Brückchen) gestattet.
+++ Aktualisierung 08.08.24 +++
Das Angeln am Landwehrgraben und am Großen Mühlteich in Georgenhausen ist vorerst vollständig gesperrt.
Das Angeln an den ausgewiesenen Angelplätzen am Reinheimer Teich ist wieder gestattet.
+++ Ende der Aktualisierung +++
Hintergrund
Die Gemeinde Roßdorf, Reinheim und Georgenhausen sind jetzt auch Teil der Sperrzone II. Aufgrund des in Ober-Ramstadt bei einem Wildschweinkadaver nachgewiesenen ASP-Virus und der daraus resultierenden Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg liegen die Gemeinden künftig in der sogenannten Sperrzone II. Somit gelten für die gesamten Gemeindegebiete ein striktes Wegegebot sowie die Leinenpflicht für Hunde. Im Waldgebiet der Sperrzone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet. Weiterhin gelten ein generelles Jagdverbot und besondere Vorgaben für landwirtschaftliche Tätigkeiten. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen. Auch wenn die Afrikanische Schweinepest für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.