Mitglied werden

Wissenswertes

Aktive und inaktive Mitgliedschaft

Die aktive Mitgliedschaft berechtigt zum Angeln an unseren für die Fischerei freigegebenen Gewässern. Eine aktive Mitgliedschaft ohne gültigen Fischereischein ist nicht möglich. Fänge werden auf dem Fischereierlaubnisschein eingetragen, der Ende des Jahres abgegeben werden muss und gegen einen neuen Schein getauscht werden kann.
Für von Beginn an inaktive Mitglieder fällt mit dem erstmaligen Übergang zur aktiven Mitgliedschaft einmalig ein Ausgleich für den beim Eintritt entfallenen Aufnahmebeitrag an. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der bisherigen Unterstützung als inaktives Mitglied und wird vom Vorstand festgesetzt.
Auch für eine passive Mitgliedschaft ist ein Bezug zur Fischerei erforderlich.

Eintritt im laufenden Jahr

Bei Eintritt in den Verein nach dem 31.01. des Jahres wird der Jahresbeitrages nur anteilig zu den verbleibenden Restmonaten fällig. Der Beitrag zur Aufnahme fällt als Einmalzahlung voll an.

Übergang Jugendlicher zu Erwachsener

Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre alt geworden ist, wird er im darauffolgenden Jahr als Erwachsener geführt.

Offenheit zählt

Bei uns ist jeder willkommen, der anderen gegenüber mit Offenheit begegnet und nicht aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Alter oder Einschränkungen diskriminiert.

Beiträge

Jahresbeitrag: 77,00 EUR
Aufnahmebeitrag: 210,00 EUR
GAV Einsätze: 20 Stunden pro Jahr

Jahresbeitrag: 11,00 EUR
Aufnahmebeitrag: 0,00 EUR
GAV Einsätze: freiwillig

Jahresbeitrag: 30,00 EUR
Aufnahmebeitrag: 210,00 EUR
GAV Einsätze: 8 Stunden pro Jahr

Jahresbeitrag: 30,00 EUR
Aufnahmebeitrag: 26,00 EUR
GAV Einsätze: 8 Stunden pro Jahr

GAV Einsätze

Unsere GAV Einsätze sind für den Verein und unsere Gewässer wichtig und födern unseren Zusammenhalt. Hier frühstücken wir zusammen, lernen uns kennen und tauschen uns aus. Über die Jahre hinweg sind hier echte Freundschaften entstanden.

Die Einsatzstunden sind pro Jahr gemäß oben stehender Auskunft zu erbringen, für jede nicht unterstützte Stunde hat das Vereinsmitglied an den Verein 30,00 € zu zahlen. Individuelle Härtefallregelungen sind möglich sofern sie im Vorfeld mit dem Vorstand abgesprochen und vereinbart werden.

Die Teilnahme an GAV Einsätzen ist für aktive Mitglieder unter 16 sowie über 65 Jahren freiwillig, ebenso für Mitglieder mit 50 prozentiger Beinträchtigung – nachgewiesen über einen amtlichen Ausweis.

Sonstiges

Der Vorstand kann in Verdachtsfällen, zwecks Prüfung der Echtheit z.B. bei Urkundenfälschung, die gesamten Kopien des Antragsstellers an die Fischereibehörde weiterleiten. Sollte eine Fälschung der Unterlagen vorliegen, ist die Mitgliedschaft sofort beendet. Die gezahlten Beiträge werden vom Verein nicht zurückerstattet.

Mitgliedsantrag

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